AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stadtmagazin Schwentinental
- „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung mittels des Stadtmagazin Schwentinental sowie zusätzlich auf den Internetplattformen www.stadtmagazin-schwentinental und www.schwentinental.de.
- Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
- Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
- Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
- Text-Millimeter: –
- Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
- Textteil-Anzeigen: Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ oder „Promotion“ deutlich kenntlich gemacht.
- Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses- und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag oder die Herausgeberin unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, können abgelehnt werden. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
- Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Siehe g) der Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
- Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
- Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
- Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
- Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 8 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im Einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.
- Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Siehe i) der Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages.
- Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
- Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen kein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
- Eine Ausweisungspflicht der Auflagenhöhe besteht seitens des Verlages nicht.
- Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber kostenpflichtig zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers – auch bei Nicht-Kaufleuten – im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
- Änderungen der Anzeigen-Preisliste treten auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
- Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.
- Der Verlag behält sich das Recht vor, von den in der Preisliste vorgesehenen allgemeinen Rabattbedingungen generell abzuweichen, ohne dass es einer neuen Preisliste bedarf. Für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven behält sich der Verlag das Recht vor, Sonderpreise und -formate entsprechend den besonderen Gegebenheiten zu vereinbaren.
- Der Auftraggeber haftet dem Verlag für Schäden, die diesem durch Ansprüche Dritter aufgrund presserechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften (z.B. Abdruck einer Gegendarstellung) entstehen.
- Bei Verlust oder Beschädigung von Beilagen steht der Verlag nur für diejenige Sorgfalt ein, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
- Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei der nicht termingerechten Lieferung der Druckunterlagen und bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist.
- Bei Betriebsstörungen, höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen usw. hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn der Auftrag mit 80% der normalerweise gedruckten Auflage erfüllt ist. Geringere Leistungen sind, bezogen auf diese Auflage, nach dem aktuellen Tausenderpreis zu bezahlen. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verlages auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.
- In Abänderung von Ziffer 10 der AGB müssen Reklamationen beim Mehrfach-Auftrag bis zum Anzeigenschluss der auf die beanstandete Ausgabe folgenden Ausgabe geltend gemacht werden, bei einer Einzelanzeige innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungserhalt. In Abänderung von Ziffer 15 der AGB besteht bei Wort- und Blockanzeigen kein Anspruch auf Belegexemplare oder Belegausschnitte. In Abänderung von Ziffer 17, Absatz 1, der AGB kann kein aus einer Auflagenminderung Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden.
- Ist der Auftraggeber abgemahnt worden oder hat er bereits eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bezüglich bestimmter Anzeigen (-Inhalte) abgegeben, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Verlag unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Auftraggeber diese Obliegenheitspflicht, kann der Verlag jede Mithaftung für den dem Auftraggeber durch eine wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten Anzeige (-Inhalte) entstehenden Schaden verweigern.
- Für die Anwendung eines Konzernrabattes auf Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mindestens 50%igen Kapitalbeteiligung erforderlich. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z.B. beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des Öffentlichen Rechts beteiligt sind.
- Bei Anzeigen (Beilagen) aus dem Ausland erfolgt die Rechnungsstellung ohne MwSt.-Berechnung unter der Voraussetzung, dass die Steuerbefreiung besteht und anerkannt wird. Der Verlag behält sich die Nachberechnung der MwSt. in der gesetzlich geschuldeten Höhe für den Fall vor, dass die Finanzverwaltung die Steuerpflicht der Anzeige (Beilage) bejaht.
- Ab Zahlungsverzug gehen entstehende Kosten für Mahnschreiben und Inkasso zu Lasten des Auftraggebers.
- Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit Erscheinen der 1. Anzeige.
- Der Verlag behält sich vor, in Verlagspublikationen erscheinende Anzeigen auch im Internet zu veröffentlichen.
- Farb- und/oder Konkurrenzausschluss kann nicht zugesagt werden.
- Anzeigen, die sich in Bild, Text oder Aufmachung auf eigene Verlagsprodukte beziehen, kann der Verlag in der Regel nicht aufnehmen.
- Der Verlag behält sich vor, in Ausnahmefällen Anzeigen mit Gutscheinen auch Rücken an Rücken zu platzieren.
- Es besteht kein Alleinplatzierungsanspruch im redaktionellen Teil.
- Zu Beginn einer neuen Geschäftsverbindung behält sich der Verlag vor, Vorauszahlung bis zum Anzeigenschluss zu verlangen.
Hinweise für Private Anzeigen
1. Privat inserieren
Je Haushalt können kostenlos verschiedene private Anzeigen in einer passenden Rubrik für die jeweils kommende Ausgabe des Stadtmagazin Schwentinental im Internet aufgegeben werden, solange sie Gelegenheitscharakter haben. Pro Haushalt sind drei Anzeigen erlaubt. Die Anzeigen werden im Stadtmagazin Schwentinental sowie zusätzlich in den Online-Ausgaben auf den Internetplattformen www.stadtmagazin-schwentinental und www.schwentinental.de veröffentlicht. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.
Der Anzeigentext einer kostenlosen privaten Kleinanzeige ist auf 200 Zeichen (inkl. Satz-/Leerzeichen und Kontaktmöglichkeiten wie Telefon-/Handynummer, E-Mail usw. beschränkt
- Anzeigenschluss ist der 12. eines jeden Vormonates.
- Ihre Kleinanzeige erscheint einmalig in der nächst möglichen Ausgabe des Stadtmagazins.
- Ihre Kleinanzeige erscheint zusätzlich in den Online-Ausgaben auf stadtmagazin-schwentinental.de und schwentinental.de.
- Nach Redaktionsschluss kann eine Anzeige nicht mehr gelöscht werden.
- Im Online-Heft-Archiv wird jeweils die Rubrik “private Kleinanzeigen” entfernt.
2. Freischaltung und Print-Veröffentlichung
Anzeigen werden nach einer Prüfung in der nächstmöglichen Ausgabe veröffentlicht.
Bitte beachten Sie dass es im Rahmen der Nutzung der Dienste Stadtmagazin Schwentinental verboten ist:
- gegen Gesetze und/oder unsere Grundsätze/AGB zu verstoßen,
- unehrlich und irreführend zu handeln,
- bewusst falsche bzw. Daten von Dritten zu benutzen,
- die Rechte Dritter zu verletzen,
- Spam, Kettenbriefe oder Schneeballsysteme zu verbreiten,
- Viren oder andere Technologien zu versenden, die stadtmagazin.schwentinental.de oder die Interessen bzw. das Eigentum von Benutzern stadtmagazin.schwentinental.de schädigen können,
- unsere Infrastruktur einer übermäßigen Belastung auszusetzen, oder auf andere Weise das problemlose Funktionieren von stadtmagazin.schwentinental.de zu stören,
- die Inhalte anderer Anzeigen zu kopieren, zu ändern oder zu verbreiten, oder
- Maßnahmen zu umgehen, die dazu dienen, den Zugriff auf stadtmagazin.schwentinental.de zu verhindern oder einzuschränken.
Die Vorlage darf insbesondere nicht:
- zu einer Straftat auffordern,
- zum Rassenhass aufstacheln,
- für eine terroristische Vereinigung werben,
- den Krieg verherrlichen,
- religiöse und/oder politische Gefühle verletzen,
- Gewalttätigkeiten, sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§184 Abs. 3 StGB),
- dazu geeignet sein, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in Ihrem Wohl negativ zu beeinflussen,
- grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen verherrlichen oder verharmlosen, oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verachtenden Art und Weise darstellen (§§ 130, 131 StGB),
- die Ehre der im Filmmaterial dargestellten Personen oder deren Persönlichkeitsrechte verletzen,
- ehrverletzende Äußerungen enthalten,
- sonstige rechts- oder sittenwidrige Inhalte enthalten,
- pornografische Inhalte beinhalten,
- schädigend, bedrohend, belästigend, vulgär oder obszön sein,
- Rechte Dritter, insbesondere Patente, Marken, Urheberrechte, Leistungsschutz, Geschäftsgeheimnisse, Persönlichkeitsrechte, Eigentumsrechte verletzen, oder
- Material speichern, das Software-Viren übermittelt, Informationen, Dateien, oder Programme enthält die dazu gedacht sind die Funktion von Computer Soft -und Hardware oder von Telekommunikationsvorrichtungen zu unterbrechen und zu zerstören oder einzuschränken.
Ein Verstoß gegen diese Grundsätze kann zur sofortigen Löschung Ihrer Anzeige und der Sperrung des Benutzers führen. Selbstverständlich behält sich stadtmagazin.schwentinental.de auch zivil- und strafrechtliche Schritte ausdrücklich vor.
Wir behalten uns vor, unsere Dienstleistungen einzuschränken oder zu beenden, Inhalte zu entfernen, sowie technische und rechtliche Schritte zu ergreifen, um Benutzer von stadtmagazin.schwentinental.de fernzuhalten, wenn Anhaltspunkte für die Verletzung unserer AGB oder die Verletzung von Rechten Dritter bestehen.
3. Besondere Annahmebedingungen
Durch die Übermittlung versichern Sie, dass es sich um private Gelegenheitsanzeigen handelt und Sie nicht mit den inserierten Artikeln Handel betreiben. Private Anzeigenaufträge, die im Zusammenhang mit häufigem An- und Verkauf gleichartiger Produkte/Güter stehen dem Züchten und Verkaufen von Tieren und Pflanzen sowie von Produkten aus solchen Tätigkeiten stehen Produkten stehen, die angekauft werden, um sie herzurichten und weiterzuverkaufen (z.B. Autos, TV-Geräte, Fahrräder, Mobiltelefone etc., auch im kleinsten Rahmen) häufigen Vermietungen bzw. Verkauf von Immobilien stehen widersprechen dem Gelegenheitscharakter einer privaten Kleinanzeige und gelten als kostenpflichtige Anzeigen.
4. Haftungsauschluss
Die Veröffentlichung von kostenlosen Kleinanzeigen ist eine freiwillige Dienstleistung, die jederzeit nach billigem Ermessen unterbrochen oder eingestellt werden kann. Der Verlag übernimmt keinerlei Haftung für daraus resultierende Schäden.
Hinweise für Private Anzeigen
I Widerrufsrecht
- Ist der Kunde Verbraucher, kann er seine Vertragserklärung innerhalb eines Monats ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen.
- Die Frist beginnt am Tag nachdem die Ware beim Kunden eingegangen ist und der Kunde eine in Textform (z. B. Brief, E-Mail) noch gesondert mitzuteilende Widerrufsbelehrung erhalten hat.
- Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Widerruf ist zu richten an:
puls+zeit GmbH
Kehdenstraße 1
24103 Kiel
Telefon: 0431 - 12 85 39 00
Email: info@naxus.de - Das Widerrufsrecht gilt dagegen nicht in den vom Gesetz geregelten Ausnahmefällen, insbesondere
- nach Redaktionsschluss der betreffenden Heftausgabe, in welcher ein Inserat erscheinen soll
- bei Verträgen über Dienstleistungen, die nach Kundenspezifikation (z.B. Anzeigen-Layouts) angefertigt werden
II Widerrufsfolgen
- Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die bereits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben
Ende der Widerrufsbelehrung.
Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.
Allgemeine Gewinnspielbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Gewinnspielbedingungen (nachfolgend Bedingungen genannt) gelten für die Teilnahme an allen vom Stadtmagazin Schwentinental, Verlag naXus medien Gmbh (nachfolgend Verlag genannt) veranstalteten Gewinnspielen, soweit im betreffenden Gewinnspiel und dessen Beschreibung nicht etwas anderes bestimmt wird.
1.2 Die BEDINGUNGEN gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Fassung. Sie gelten gegebenenfalls ergänzend zu besonderen Teilnahmebedingungen, falls und soweit solche mit dem jeweiligen Gewinnspiel bekannt gegeben wurden. Jeder Teilnehmer erkennt mit der Teilnahme diese Teilnahmebedingungen sowie die bei jedem Gewinnspiel gesondert genannte Teilnahmefrist an.
2. Teilnahme
2.1 Teilnehmen darf jede volljährige, natürliche Person. Minderjährige sind, vorbehaltlich einschlägiger rechtlicher Bestimmungen, zur Teilnahme berechtigt, wenn Verlag dies zulässt und der gesetzliche Vertreter der Teilnahme zustimmt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter vom Verlag, sowie deren Angehörige.
2.2 Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen und pro Gewinnspiel nur einmal teilnehmen. Eventuelle Gewinne sind nicht übertragbar.
2.3 Die Teilnahme an Gewinnspielen ist per Email an gewinnspiel@stadtmagazin-schwentinental.de oder per Kontaktformular auf der jeweiligen Gewinnspielseite oder per ausreichend frankierte Postkarte möglich. Die Postkarte ist zu richten an:
naXus medienService
-Gewinnspiel-
Wasserwerksweg 18
24222 Schwentinental
Es ist dabei der Titel des Gewinnspiels, eventuell eine Auflösung sowie wahrheitsgemäß Namen und Adresse und eventuell weitere persönliche Daten anzugeben.
2.4 Erfordert die Teilnahme die Zusendung von Materialien versichert jeder Teilnehmer, alleiniger Eigentümer und Inhaber aller Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem eingesendeten Material zu sein. Der Verlag übernimmt keine Haftung für jegliches zugesandtes Material, ungeachtet einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Nach Abschluss des Gewinnspiels ist der Verlag berechtigt, jegliches eingesendete Material zu vernichten.
2.5 Der jeweilige Einsendeschluss wird auf der Gewinnspiel-Internetseite angegeben.
3. Durchführung und Gewinn
3.1 Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch den Verlag, deren Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. Der Verlag haftet nicht für leicht fahrlässiges Verhalten dieser Personen bei der Gewinner- Ermittlung, ungeachtet einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3.2 Ermittelte Teilnehmer werden telefonisch, per E-mail oder schriftlich per Post benachrichtigt. Jeder so benachrichtigte Teilnehmer ist verpflichtet, Verlag unverzüglich mitzuteilen ob er den Gewinn annimmt. Falls der Verlag innerhalb einer angemessenen Wartezeit keine solche Mitteilung erhält, verfällt der Möglichkeit der Annahme des Gewinns und der Verlag behält sich vor, einen anderen Teilnehmer per Los zu ermitteln und entsprechend zu benachrichtigen. Der ursprünglich ermittelte Teilnehmer hat insofern keine Ersatzansprüche. Falls dem Verlag die Adresse eines ausgelosten Teilnehmers bekannt ist behält sich Verlag vor, den Gewinn direkt mit der Benachrichtigung zu verschicken.
3.3 Der im Gewinnspiel gegebenenfalls präsentierte Gewinn ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch, Abweichungen insbesondere im Modell, Farbe und Ausstattung u.ä. sind möglich. Bis zu Übergabe des Gewinns behält sich Verlag darüber hinaus ausdrücklich vor, ohne Ankündigung oder Angaben von Gründen den Spielablauf zu verändern und/oder den Gewinn in Art und Umfang zu ändern, auszutauschen und durch einen anderen Gewinn zu ersetzen. Den Teilnehmern stehen in solchen Fällen keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.
3.4 Der Gewinn besteht grundsätzlich ausschließlich in dem von Verlag angegebenen Umfang. Portokosten für den Versand des Gewinns ins Ausland sind im Zweifel nicht umfasst. Eventuell dem Gewinner bei und/oder durch die Nutzung des Gewinns entstehende (Folge-)Kosten sind nur dann umfasst, wenn dies ausdrücklich im Gewinnspiel angegeben wurde. Der Verlag übernimmt keine Haftung für Schäden, die einem Teilnehmer oder Dritten durch die Annahme und/oder Nutzung des Gewinns entstehen, ungeachtet einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
3.5 Eine Barauszahlung des Gewinnwertes und ein Umtausch des Gewinns sind ausgeschlossen. Kann der Gewinn vom Gewinner nicht wahrgenommen werden (z.B. wegen Zeitablauf) verfällt er ersatzlos. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Der Verlag behält sich vor, den Namen des Gewinners öffentlich bekannt zu geben. Der Gewinner erklärt sich hiermit einverstanden.
4. Vorzeitige Beendigung, Ausschluss
4.1 Der Verlag behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.
4.2 Der Verlag behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, oder falls sich Teilnehmer der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Der Verlag kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne wieder aberkennen und diese zurückfordern.
5. Datenschutz
Der Verlag respektiert die Privatsphäre der Teilnehmer und fühlt sich dem Datenschutz verpflichtet. Allerdings ist es zur Durchführung von Gewinnspielen unumgänglich, das der Nutzer nach persönlichen Daten gefragt wird. Persönliche Daten sind zum Beispiel der Name, Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse des Nutzers, ohne deren Kenntnis z.B. Gewinner nicht ermittelt werden können. In jedem Fall verpflichtet sich der Verlag, persönliche Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich gemäß den strengen gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden.
6. Sonstiges
Für die Durchführung von Gewinnspielen durch den Verlag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Plön.
–
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.